Hebamme
Ramona Guhl
Wochenbettbetreuung
Die Zeit nach der Geburt ist für Mutter und Kind wie auch für den Vater und die Familie prägend.
Gerne begleite ich Sie in dieser "sensiblen Phase" im Rahmen von Hausbesuchen zur Pflege und Überwachung des Gesundheitszustandes von Ihnen und ihrem Baby sowie zur Unterstützung, Anleitung und Beratung in der Pflege und Ernährung Ihres Kindes.
Jede Frau hat Anspruch auf eine Hebamme in den ersten 56 Tagen nach der Geburt (max. 10-16 Hausbesuche), falls nötig auch länger mit ärztlicher Verordnung. Die Besuche werden von der Krankenkasse aus der Grundversicherung bezahlt.
Weil die Geburt und die Wochenbettbetreuung zeitlich nicht geplant werden können, stehe ich als Hebamme für die Betreuung einer Frau nach der Geburt in Abruf-Bereitschaft und dies für mehrere Wochen (ab 3 Wochen vor dem Geburtstermin bis 2 Wochen danach). Zudem bin ich ab dem Zeitpunkt nach der Geburt, wenn sie mit ihrem Baby zu Hause sind, rund um die Uhr für Sie erreichbar, auch an den Wochenenden und Feiertagen.
Bei Ferienabwesenheit oder Krankheit organisiere ich eine Stellvertretung.
Für diese Leistung verlange ich wie die anderen Hebammen vom Kanton Aargau ein Pikettgeld von 120.- CHF, welches Sie im Voraus bezahlen.
Diese Pikettentschädigung für die Betreuung im Wochenbett wird in Form einer Pauschale abgegolten und wird von der Grundversicherung nicht bezahlt.
Es gibt Wohngemeinden, die diese Kosten übernehmen. Fragen Sie doch bei ihrer Wohngemeinde nach.
Damit ich Sie in Ihrer "Wochenbettzeit" betreue, ist eine Anmeldung erforderlich. (siehe Kontakt)